Zum allgemeines Zivilrecht zählen Regelungen, die für alle besonderen Rechtsgebiete gleichermaßen gelten. Es sind folglich allgemeine Regeln. Es kann aber sein, dass durch besondere Regelungen diese allgemeinen Regeln ausgeschlossen oder abgeändert werden.
Wir zählen zum allgemeinen Zivilrecht alle Rechtsgebiete, die wir hier nicht gesondert aufführen. Dazu zählt z.B. das Kaufrecht, das Sachenrecht und das sonstige Vertragsrecht.
Wenn also Ihr Betreuter Kaufverträge abschließt und Streit mit dem Händler über die Zahlungs- oder Rückgabepflicht besteht, dann helfen wir Ihnen gerne weiter.
Der größte Streitpunkt im Rahmen der Betreuung dürfte bestehen, ob in inwieweit in Mobilfunkvertrag/Handyvertrag wirksam abgeschlossen ist. Wir übernehmen gerne die Prüfung und Korrespondenz mit dem Anbieter.

Wir helfen Betreuern*innen und Betreuten!
Wir helfen bei:
- Kaufverträgen
- Handyverträgen
- Darlehensverträgen
- Rücktritt und Widerruf von Verträgen
- uvm